Sehr geehrter Herr Lorch,
niemand wird bestreiten, dass der Klimawandel auch Haßloch erreicht hat. Darum gilt es schon heute die langfristige Trinkwasserversorgung der Haßlocher Bevölkerung mit erstklassigem Wasser sicherzustellen.
Im Gutachten der Gemeindewerke Haßloch (GWH) vom Oktober 2017 wird von einem mittleren Gefährdungspotential aufgrund von Altlasten für das heutige Wassergewinnungs- gebiet „Benzenloch“ ausgegangen.
Das Reserve-Trinkwassergewinnungsgebiet Mittelwald ist angesichts des heißen Sommers sinnvoll.
Daher beantragt die Haßlocher Liste (HLL) zur Behandlung im Gemeinderat am 29.08.2018:
Die bestehende Infrastruktur (Brunnen / Grundwassermessstellen...) im Mittelwald werden in ihrer Qualität, Zugänglich- und Nutzbarkeit erhalten um dieses Gebiet als Reserve für die langfristige Trinkwassergewinnung abzusichern.
Mehrere Messstellen und Brunnen sind offensichtlich durch die Rehbachverlegung betroffen, wir bitten Sie um Information, wie diese erhalten bleiben.
Wir bitten die Verwaltung zu diesem Aspekt um eine ausführliche Stellungnahme im Gemeinderat.
Sehr geehrter Herr Lorch,
die HLL hat gegen den Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Südlich Rosenstraße Teilplan II“ gestimmt, da in einem Überschwemmungsgebiet nicht gebaut und auch nicht aufgeschüttet werden darf. Dies verstößt nach unserer Auffassung gegen Rechtsvorschriften und macht den Satzungsbeschluss angreifbar.
An mehreren Stellen der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass die Rehbachverlegung den notwendigen Hochwasserschutz bringen werde. Im vorberatenden BVE wurde zugesagt, die Stellungnahme der Verwaltung so zu ändern, dass der neue Sachstand zum Hochwasserschutz gemäß dem LFU-Prüfbericht vom Dezember 2016 eingepflegt werde. Bürgermeister Lorch wies in der Beratung mehrfach auf die begleitende Maßnahme H4, ein Hochwasserschutzkonzept, eine „ Planungstiefe" und das zwingend notwendige Auffüllen des Baugrundes hin. Alle diese Dinge waren in der Vorlage und damit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zu finden.
Ein Hochwasserschutzkonzept wurde von der GroKo wiederholt abgelehnt. Die Verwaltung arbeitet zwar daran, hat aber bis heute keine Inhalte formulieren können. Zu H4 gibt es zwar eine Beschlusslage, aber bislang noch keine Planung, zumal laut BGS-Studie vom Oktober 2015 sehr widersprüchliche Ausführungsvarianten für H4 möglich sind.
Daher können Sie als Bürgermeister auch auf keine Planungstiefe bezüglich Hochwasserschutz im Neubaugebiet Südlich Rosenstraße verweisen.
Die HLL ist nicht prinzipiell gegen das Neubaugebiet, kann aber keinem Satzungsbeschluss zustimmen, der so angreifbar ist. Weiterhin erlauben wir uns den Hinweis, dass es kein Klimaschutzgutachten gibt (wie in der RP berichtet). Außerdem ist die zusätzliche Verkehrsbelastung noch nicht geregelt.
Anhand der aktuellen BGS-Karten (siehe Anhang) liegt das zukünftige Baugebiet Südl. Rosenstraße II im Überschwemmungsgebiet.
Die Rehbachverlegung führt nur zur Reduzierung der Überschwemmungsflächen der gewässerbegleitenden Flächen, siehe LFU Gutachten vom10.2015 und Karte Hydrotec.
Die Zuwendung für die Rehbachverlegung ist nur unter der Maßgabe erteilt worden, dass ein örtliches Hochwasserschutzkonzept u.E. durch den Kreis erstellt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Wir bitten Sie also um Aufklärung über folgende Sachverhalte:
Warum liegt das Baugebiet „Südlich Rosenstraße II“ Ihrer Meinung nach nicht mehr im Überschwemmungsgebiet?
Warum wird kein Klimaschutzgutachten erstellt?
Wie wird die Verkehrssituation durch das Baugebiet neu geregelt?
Wer übernimmt bis wann die Aufgabe „Erstellung eines örtlichen
Hochschutzwasserkonzeptes“ wie der Zuschussgeber es dem Kreis auferlegt hat?
Wir bitten um ausführliche Information in der nächsten GR-Sitzung.
Sehr geehrter Herr Lorch,
seit 2011 berechnen die Elementarschadenversicherer erhöhte Beiträge an die Wohneigentümer bzw. Mieter.
Ursache hierfür ist die Veröffentlichung der falschen TIMIS-Studie von der SGD Süd mit den bekannten Überschwemmungskarten.
Daher bitten wir um folgenden Beschluss im nächsten Gemeinderat:
Die Gemeindeverwaltung Haßloch klärt mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz ab, wer für den Schaden haftet mit dem Ziel eine Entschädigungsregelung für die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und zu vereinbaren.
Die Gemeindeverwaltung klärt mit der Landesregierung ab, wer korrektes Daten- bzw. Kartenmaterial den Versicherern zur Verfügung stellt und wie die Verwendung des korrekten Kartenmaterials für eine niedrigere Bewertung der Versicherungsprämien herangezogen wird.
Herr Schernikau stellte in der GR-Sitzung am 22.2.2017 in Aussicht, dass er sich für eine solche Entschädigung einsetzen werde, sobald die Gemeinde Haßloch ein Hochwasser- schutzkonzept vorlege. Damals hielt er dafür einen Zeitrahmen von 9 Monaten für möglich.
Sehr geehrter Herr Lorch,
die HLL stellt folgenden Antrag:
Der Parkfriedhof befindet sich in keinem guten Pflegezustand. Unkraut, wuchernde Hecken, gemähte Wiese mit Heu ergeben kein schönes Bild für Besucher. Hier müssen kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung, wie z.B. Mulchen und Unkrautbeseitigung, erfolgen.
Ein Pflegekonzept muss, wenn nicht vorhanden, erstellt bzw. angepasst werden. Eine Heckenabgrenzung für die EH-DA-Flächen ist dringend erforderlich.
Wir bitten Sie, diesen Antrag im nächsten FWU-Ausschuss zu behandeln, kompetente Beratung ist durch kooptierte Mitglieder im FWU-Ausschuss gegeben.
Wir bitten Sie weiterhin, das Thema „Steigerung der Produktivität“ mit den Verantwortlichen als Zielsetzung zu besprechen und zu vereinbaren.
Das Eingangstor weist erhebliche Roststellen auf und muss dringend gestrichen werden.
Das Thema „pietätloses Fahrradfahren im Friedhof“ ist leider immer noch aktuell und sollte durch geeignete Kontrollen und eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt verhindert werden.