Am Montag, den 24.04.23 war ich zusammen mit Thomas bei dem "Bürgergespräch" in Geinsheim. Thema: Tiefengeothermie
Teilnehmer: Vulcan (Hr. Weimann, Geschäftsführer), OB Marc Weigel, Ariane Stachowsky? für die BIGG
Eingeladen hatte die Ortsvorsteherin Fr. Sabine Kaufmann
Die Festhalle war gut gefüllt. Die 200 Sitzplätze reichten nicht aus, was zeigt, wie groß das Interesse am Thema ist. Das wird es nach der Veranstaltung auch noch immer sein: Die Unsicherheiten und das Misstrauen gegenüber der Tiefengeothermie wurden sicherlich nicht ausgeräumt. Genau genommen wurden die wenigsten Fragen beantwortet. Die meisten Besucher waren contra Tiefengeothermie eingestellt, und sicherlich hat Vulcan niemanden umgestimmt. Aber gefühlt hat sich Vulcan besser dargestellt als die BIGG. Vor allem überraschte Vulcan mit dem Angebot, dass sie nicht die Riesenfabrik auf die grüne Wiese stellen wollen, sondern die Lithium-Extraktion in irgendein, nicht genanntes Industriegebiet verlegen könnten. Ein Zugeständnis, das vom Publikum wohlwollend aufgenommen und begrüßt wurde.
Die Veranstaltung war moderiert und begann mit 15minuten Vorträgen der Kontrahenten: Vulcan und BIGG. Der Vulcan-Geschäftsführer Weimann überzog seine Redezeit um 5 Minuten deutlich, dafür überraschte er mit der oben genannten Ankündigung in der Standortfrage. Frau Stachowsky sprach in ihrem Vortrag eigentlich 15 Minuten lang nur über die Versicherungsfragen und -erfahrungen. Diese Problematik konnte sie sehr gut herausarbeiten: Bei einem natürlichen Erdbeben, das im tektonisch aktiven Oberrheingraben jederzeit möglich ist, wird ein Gebäudeschaden von der Elementarversicherung des Gebäudebesitzers zu 100% übernommen. Bei den durch Tiefbohrungen induzierten Erdbeben, entschädigt die Haftpflichversicherung des Betreibers nur noch mit dem Zeitwert. Wohnhäuser sind auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren angelegt, d.h. wenn Ihr Haus 40 Jahre alt ist, erhalten Sie nur noch 50% der Reparaturkosten als Schadensersatz. Die Elementarversicherung greift in dem Fall von induzierten Beben überhaupt nicht. Erst in der Nachspielzeit gelang es Frau Stachowsky, noch weitere Punkte anzusprechen. Das Zeitmanagement war nicht gut und man hatte das Gefühl, dass Vieles unausgesprochen blieb. Zum Glück wurde in der anschließenden Fragerunde einiges davon von den Bürgern aufgegriffen und nachgehakt.
Der dritte Diskussionsteilnehmer hatte es wohl am schwersten seinen Standpunkt zu erklären: Die Stadt Neustadt vertreten durch OB Weigel stieß auf großes Unverständnis bei den BürgerInnen für die schwache Position der Stadt. Marc Weigel war dann mehrfach mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er sich nicht genug für die Belange und Interessen der BürgerInnen einsetzen würde. Ich glaube, die wenigsten der anwesenden, kritisch eingestellten Menschen begreifen die Machtlosigkeit, zu der das Bergrecht die Sitzgemeinde verurteilt. Einerseits müssen die Kommunen in naher Zukunft CO2-neutral sein, andererseits können sie die Genehmigungen für Tiefbohrungen gar nicht selbst erteilen, geschweige denn, sie verhindern. Damit sind die Kommunen nicht in einer Zwickmühle, sondern in einer Tretmühle. Landes- und Bundesbehörden zwingen die Kommunen dazu, in die eine gewünschte Richtung zu laufen.
Außerdem hat Vulcan seine Strategie der Selbstdarstellung (verglichen mit den Auftritten vor dem Haßlocher Gemeinderat) scheinbar geändert. Immer wieder betonte der Geschäftsführer, dass die Verstromung nur eine Notlösung sei. Immer wieder betonte er die angestrebte Reihenfolge: Wärme - Kälte(?) - Strom! Der Unterschied zwischen Lithiumgewinnung und Tiefengeothermie wurde praktisch gar nicht thematisiert, auch nicht von der BIGG. Und das obwohl zu einem "Bürgergespräch über die geplante Lithiumgewinnung" eingeladen wurde. Es wurde aber mehrmals das "*Upscaling*" angesprochen. Damit ist gemeint, wie man verfahrenstechnisch einen Laborversuch auf eine Produktionsanlage überträgt. In der chemischen Industrie hat sich der Weg bewährt: Labor (Milliliter bis Liter) - Technikum (Dekaliter bis Hektoliter) - Produktion (Kubikmeter). Das Vulcan-Verfahren steckt noch in den Kinderschuhen, denn bisher gibt es nur Laborversuche und eine Demonstrationsanlage. Die Entwicklung des Produktionsverfahrens ist sehr dynamisch und deswegen kann Vulcan auch noch immer nicht die Größe der Anlage festlegen. Und damit können die Kommunen auch keine baurechtliche Verhinderungsplanung machen. Umgekehrt kann auch Vulcan weder einen Bauantrag stellen noch einen Standortwahl treffen, außer: Zu groß passt immer! Und das war wohl das geplante Vorhaben in Geinsheim auf der grünen Wiese mit 8-10 ha Flächenverbrauch. Insofern ist das Zugeständnis von Vulcan nicht überraschend: Ohne genaue Kenntnis über den Produktionsprozess kann Vulcan noch keine konkreten Pläne machen!
**Fazit:**
In Geinsheim trafen kontroverse Standpunkte aufeinander. Vulcan spricht von CO2-Neutralität, weil sie günstige Wärme zur Verfügung stellen können, ohne Kohlenstoffhaltige Energieträger verbrennen zu müssen. Die BIGG pocht auf das Thema Ver(un)sicherung und spricht damit die direkte Betroffenheit der BürgerInnen emotional an. Ansonsten wurden seitens der BI vermeintlich sachliche Vorwürfe erhoben, die weitgehend von Vulcan entkräftet werden konnten. Vorwürfe gegen die Stadt und persönlich den OB Weigel konnten nicht entkräftet werden, weil politisch interessierte Menschen nicht glauben wollen, dass die Stadtverwaltung im Verfahren nur gehört wird, aber nicht aktiv gestaltend Einfluss nehmen kann. Das Bergbaurecht ist einfach so aus der Zeit gefallen, dass Normalbürger das nicht akzeptieren wollen.
Der Informationsgehalt dieser Veranstaltung war sehr gering. Keiner der Menschen dort wird von seiner vorherigen Meinung zum Vulcan-Vorhaben abgewichen sein.
Meine persönliche Meinung: Vulcan hat die Bühne genutzt, sich gut darzustellen, besser als die BIGG. Insofern: Diese Runde ging nach Punkten an Vulcan.
Sehr geehrter Herr Lorch,
die HLL hat gegen den Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Südlich Rosenstraße Teilplan II“ gestimmt, da in einem Überschwemmungsgebiet nicht gebaut und auch nicht aufgeschüttet werden darf. Dies verstößt nach unserer Auffassung gegen Rechtsvorschriften und macht den Satzungsbeschluss angreifbar.
An mehreren Stellen der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass die Rehbachverlegung den notwendigen Hochwasserschutz bringen werde. Im vorberatenden BVE wurde zugesagt, die Stellungnahme der Verwaltung so zu ändern, dass der neue Sachstand zum Hochwasserschutz gemäß dem LFU-Prüfbericht vom Dezember 2016 eingepflegt werde. Bürgermeister Lorch wies in der Beratung mehrfach auf die begleitende Maßnahme H4, ein Hochwasserschutzkonzept, eine „ Planungstiefe" und das zwingend notwendige Auffüllen des Baugrundes hin. Alle diese Dinge waren in der Vorlage und damit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zu finden.
Ein Hochwasserschutzkonzept wurde von der GroKo wiederholt abgelehnt. Die Verwaltung arbeitet zwar daran, hat aber bis heute keine Inhalte formulieren können. Zu H4 gibt es zwar eine Beschlusslage, aber bislang noch keine Planung, zumal laut BGS-Studie vom Oktober 2015 sehr widersprüchliche Ausführungsvarianten für H4 möglich sind.
Daher können Sie als Bürgermeister auch auf keine Planungstiefe bezüglich Hochwasserschutz im Neubaugebiet Südlich Rosenstraße verweisen.
Die HLL ist nicht prinzipiell gegen das Neubaugebiet, kann aber keinem Satzungsbeschluss zustimmen, der so angreifbar ist. Weiterhin erlauben wir uns den Hinweis, dass es kein Klimaschutzgutachten gibt (wie in der RP berichtet). Außerdem ist die zusätzliche Verkehrsbelastung noch nicht geregelt.
Anhand der aktuellen BGS-Karten (siehe Anhang) liegt das zukünftige Baugebiet Südl. Rosenstraße II im Überschwemmungsgebiet.
Die Rehbachverlegung führt nur zur Reduzierung der Überschwemmungsflächen der gewässerbegleitenden Flächen, siehe LFU Gutachten vom10.2015 und Karte Hydrotec.
Die Zuwendung für die Rehbachverlegung ist nur unter der Maßgabe erteilt worden, dass ein örtliches Hochwasserschutzkonzept u.E. durch den Kreis erstellt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Wir bitten Sie also um Aufklärung über folgende Sachverhalte:
Warum liegt das Baugebiet „Südlich Rosenstraße II“ Ihrer Meinung nach nicht mehr im Überschwemmungsgebiet?
Warum wird kein Klimaschutzgutachten erstellt?
Wie wird die Verkehrssituation durch das Baugebiet neu geregelt?
Wer übernimmt bis wann die Aufgabe „Erstellung eines örtlichen
Hochschutzwasserkonzeptes“ wie der Zuschussgeber es dem Kreis auferlegt hat?
Wir bitten um ausführliche Information in der nächsten GR-Sitzung.
Sehr geehrter Herr Lorch,
seit 2011 berechnen die Elementarschadenversicherer erhöhte Beiträge an die Wohneigentümer bzw. Mieter.
Ursache hierfür ist die Veröffentlichung der falschen TIMIS-Studie von der SGD Süd mit den bekannten Überschwemmungskarten.
Daher bitten wir um folgenden Beschluss im nächsten Gemeinderat:
Die Gemeindeverwaltung Haßloch klärt mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz ab, wer für den Schaden haftet mit dem Ziel eine Entschädigungsregelung für die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und zu vereinbaren.
Die Gemeindeverwaltung klärt mit der Landesregierung ab, wer korrektes Daten- bzw. Kartenmaterial den Versicherern zur Verfügung stellt und wie die Verwendung des korrekten Kartenmaterials für eine niedrigere Bewertung der Versicherungsprämien herangezogen wird.
Herr Schernikau stellte in der GR-Sitzung am 22.2.2017 in Aussicht, dass er sich für eine solche Entschädigung einsetzen werde, sobald die Gemeinde Haßloch ein Hochwasser- schutzkonzept vorlege. Damals hielt er dafür einen Zeitrahmen von 9 Monaten für möglich.
Sehr geehrter Herr Lorch,
die HLL stellt folgenden Antrag:
Der Parkfriedhof befindet sich in keinem guten Pflegezustand. Unkraut, wuchernde Hecken, gemähte Wiese mit Heu ergeben kein schönes Bild für Besucher. Hier müssen kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung, wie z.B. Mulchen und Unkrautbeseitigung, erfolgen.
Ein Pflegekonzept muss, wenn nicht vorhanden, erstellt bzw. angepasst werden. Eine Heckenabgrenzung für die EH-DA-Flächen ist dringend erforderlich.
Wir bitten Sie, diesen Antrag im nächsten FWU-Ausschuss zu behandeln, kompetente Beratung ist durch kooptierte Mitglieder im FWU-Ausschuss gegeben.
Wir bitten Sie weiterhin, das Thema „Steigerung der Produktivität“ mit den Verantwortlichen als Zielsetzung zu besprechen und zu vereinbaren.
Das Eingangstor weist erhebliche Roststellen auf und muss dringend gestrichen werden.
Das Thema „pietätloses Fahrradfahren im Friedhof“ ist leider immer noch aktuell und sollte durch geeignete Kontrollen und eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt verhindert werden.