SATZUNG der Haßlocher Liste e.V. (HLL)

 

§1: Name, Sitz

Die Haßlocher Liste e.V. (HLL) ist der Zusammenschluss von Mitgliedern derWählergruppe Schüle

(WGS) und  HLL-Mitgliedern. Sitz des Vereins ist67454 Haßloch.

 

§2: Ziel und Zweck

Zweck der Gemeinschaft ist es, ausschließlich  kommunalpolitisch undgemeindedienlich tätig

zu werden, sowie bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme mit eigenen

Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene mitzuwirken. Die Gemeinschaft ist selbstlos tätig.

Einnahmen der Gemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es 

darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gemeinschaft fremd sind, begünstigt werden. 

Zu den Zielen gehören:

a) Die Bildung einer gemeinsamen Liste von Mitgliedern der HLL und WGS für Kommunalwahlen.

b) Kommunalpolitische Tätigkeiten, insbesondere die Aktivierung des Bürgersinnes unter Mitwirkung   

uneigennütziger Bürger zum Wohle des Gemeinwesens im Sinne einer lebendigen Demokratie.

 

§3: Mitglieder

Mitglied des Vereins kann jede/r unbescholtene Haßlocher/in werden, der nicht Mitglied eines Haßlocher 

Ortsverbandes einer politischen Partei ist. MitErwerb der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die

Ziele der Satzung an. 

Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich 

zusammen aus 1. und 2. Vorsitzenden/in, Kassierer/in und Schriftführer/in. Die Entscheidung über eine 

Aufnahme ist endgültig und bedarf keiner Begründung. Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a) Tod

b) schriftliche Austrittserklärung

c) Ausschluss

Über einen Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Ausschluss kann erfolgen, 

wenn das Mitglied den Interessen des Vereins und der Satzung vorsätzlich zuwider handelt, 

insbesondere die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes bekämpft hat. Die 

Entscheidung muss per Einschreiben unverzüglich nach Beschlussfassung mitgeteilt werden. Gegen 

diesen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung 

die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet endgültig.

 

§4: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die  Interessen der Haßlocher Liste nach besten Kräften zu

unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen des Vorstandes zu befolgen. Die Mitglieder

sind berechtigt, an allen Veranstaltungen der HLL teilzunehmen. Sie haben in der 

Mitgliederversammlung volles Stimmrecht, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine 

Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.

 

§5: Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§6: Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) dem/der Vorsitzenden b) einem/einer stellv. Vorsitzenden 

c) dem/der Schriftführer/in d) dem/der Kassenführer/in

Den Verein vertreten der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam (Vorstand im Sinne des § 26 

BGB). Die Wahlzeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl des nachfolgenden 

Vorstandes im Amt. Der Vorstand leitet den Verein und führt dessen Geschäfte. Er ist an die 

Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und hat diese auszuführen,  ebenso wie der 

Vorsitzende die Beschlüsse des Vorstandes zu verwirklichen hat. Das Vertretungsrecht des 

Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§26, Abs. 2 S.2 BGB), dass zu 

Rechtsgeschäften von mehr als 2000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.

 

§7: Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das  oberste Organ der Haßlocher Liste. Die  Mitgliederversammlung 

wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich einberufen. Ort und Zeit der Versammlung 

bestimmen der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam. Sie muss innerhalb eines Monats 

einberufen werden, wenn 5 Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragen. Die Einladung 

erfolgt schriftlich mit Angabe der Tagesordnung. 

Zwischen der Einladung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von 2 Wochen liegen. 

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 8 Tage vor Versammlungstermin beim Vorstand 

schriftlich einzureichen. Der Versammlungstermin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.

Weiterhin sind Aufgaben der Mitgliederversammlung:

a) Wahl des Vorstandes und von 2 Rechnungsprüfern

b) Wahl der Kandidaten für die politischen Gremien

c) Beschlussfassung über Satzung und Satzungsänderungen.

d) Rechnungslegung und Rechnungsprüfung durch die auf 2 Jahre gewählten Rechnungsprüfer

e) Entlastung des Vorstandes

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Versammlungsleiter 

und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

1.Wahlen:

Die Wahlen sind geheim, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit ein 

anderes Wahlverfahren.

2. Beschlüsse:

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. Sie beschließt mit 

einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlüsse über Satzungs-

änderungen und Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit. Abstimmungen erfolgen offen, es 

sei denn, dass mindestens 2/3 der Anwesenden für eine geheime, schriftliche Abstimmung sind.

 

§8: Vereinsvermögen

Die Bildung von Vereinsvermögen geschieht ausschließlich im Wege von Beiträgen und Spenden. 

Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen für die bisherigen Projekte der HLL im Rahmen 

der Förderung der Haßlocher Jugend verwendet. 

 

 

Haßloch, den 01.10.2013