Anträge 2022

  • Februar: Anfragen zur Sitzung des Gremiums Feld,- Wald,- und Umweltausschuss

Anträge 2020

  • Juni: Status Quo und Aktualisierung des Umweltberichts der Gemeinde Haßloch

Anträge 2019

  • Februar: Ausschreibung der Stellen für Feld- und Umweltschütze
  • Februar: Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes - Sachstandsbericht
  • März: Auswertung des Gutachtens "Wasserwirtschaftliche und naturwirtschaftliche Bewertung der beantragten Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung im Bereich Haßloch"

11. August 2018

Elementarschaden-Versicherungsprämien in Haßloch zu hoch

Sehr geehrter Herr Lorch,

seit 2011 berechnen die Elementarschadenversicherer erhöhte Beiträge an die Wohneigentümer bzw. Mieter.

Ursache hierfür ist die Veröffentlichung der falschen TIMIS-Studie von der SGD Süd mit den bekannten Überschwemmungskarten.

Daher bitten wir um folgenden Beschluss im nächsten Gemeinderat:

Die Gemeindeverwaltung Haßloch klärt mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz ab, wer für den Schaden haftet mit dem Ziel eine Entschädigungsregelung für die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und zu vereinbaren.

Die Gemeindeverwaltung klärt mit der Landesregierung ab, wer korrektes Daten- bzw. Kartenmaterial den Versicherern zur Verfügung stellt und wie die Verwendung des korrekten Kartenmaterials für eine niedrigere Bewertung der Versicherungsprämien herangezogen wird.

Herr Schernikau stellte in der GR-Sitzung am 22.2.2017 in Aussicht, dass er sich für eine solche Entschädigung einsetzen werde, sobald die Gemeinde Haßloch ein Hochwasser- schutzkonzept vorlege. Damals hielt er dafür einen Zeitrahmen von 9 Monaten für möglich.

 



11. August 2018

Baugebiet Südlich der Rosenstraße Teilplan II, lt. Meinung des Bürgermeisters nicht im Überschwemmungsgebiet Erläuterung / Begründung des Bürgermeisters gefordert

Sehr geehrter Herr Lorch,

die HLL hat gegen den Satzungsbeschluss zum Baugebiet „Südlich Rosenstraße Teilplan II“ gestimmt, da in einem Überschwemmungsgebiet nicht gebaut und auch nicht aufgeschüttet werden darf. Dies verstößt nach unserer Auffassung gegen Rechtsvorschriften und macht den Satzungsbeschluss angreifbar.

An mehreren Stellen der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass die Rehbachverlegung den notwendigen Hochwasserschutz bringen werde. Im vorberatenden BVE wurde zugesagt, die Stellungnahme der Verwaltung so zu ändern, dass der neue Sachstand zum Hochwasserschutz gemäß dem LFU-Prüfbericht vom Dezember 2016 eingepflegt werde. Bürgermeister Lorch wies in der Beratung mehrfach auf die begleitende Maßnahme H4, ein Hochwasserschutzkonzept, eine „ Planungstiefe" und das zwingend notwendige Auffüllen des Baugrundes hin. Alle diese Dinge waren in der Vorlage und damit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zu finden.

Ein Hochwasserschutzkonzept wurde von der GroKo wiederholt abgelehnt. Die Verwaltung arbeitet zwar daran, hat aber bis heute keine Inhalte formulieren können. Zu H4 gibt es zwar eine Beschlusslage, aber bislang noch keine Planung, zumal laut BGS-Studie vom Oktober 2015 sehr widersprüchliche Ausführungsvarianten für H4 möglich sind.

Daher können Sie als Bürgermeister auch auf keine Planungstiefe bezüglich Hochwasserschutz im Neubaugebiet Südlich Rosenstraße verweisen.

Die HLL ist nicht prinzipiell gegen das Neubaugebiet, kann aber keinem Satzungsbeschluss zustimmen, der so angreifbar ist. Weiterhin erlauben wir uns den Hinweis, dass es kein Klimaschutzgutachten gibt (wie in der RP berichtet). Außerdem ist die zusätzliche Verkehrsbelastung noch nicht geregelt.

Anhand der aktuellen BGS-Karten (siehe Anhang) liegt das zukünftige Baugebiet Südl. Rosenstraße II im Überschwemmungsgebiet.

Die Rehbachverlegung führt nur zur Reduzierung der Überschwemmungsflächen der gewässerbegleitenden Flächen, siehe LFU Gutachten vom10.2015 und Karte Hydrotec.

Die Zuwendung für die Rehbachverlegung ist nur unter der Maßgabe erteilt worden, dass ein örtliches Hochwasserschutzkonzept u.E. durch den Kreis erstellt wird. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Wir bitten Sie also um Aufklärung über folgende Sachverhalte:

Warum liegt das Baugebiet „Südlich Rosenstraße II“ Ihrer Meinung nach nicht mehr im Überschwemmungsgebiet?

Warum wird kein Klimaschutzgutachten erstellt?

Wie wird die Verkehrssituation durch das Baugebiet neu geregelt?

Wer übernimmt bis wann die Aufgabe „Erstellung eines örtlichen

Hochschutzwasserkonzeptes“ wie der Zuschussgeber es dem Kreis auferlegt hat?

Wir bitten um ausführliche Information in der nächsten GR-Sitzung.