SATZUNG der Haßlocher Liste e.V. (HLL)
§1: Name, Sitz
Die Haßlocher Liste e.V. (HLL) ist der Zusammenschluss von Mitgliedern derWählergruppe Schüle
(WGS) und HLL-Mitgliedern. Sitz des Vereins ist67454 Haßloch.
§2: Ziel und Zweck
Zweck der Gemeinschaft ist es, ausschließlich kommunalpolitisch undgemeindedienlich tätig
zu werden, sowie bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme mit eigenen
Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene mitzuwirken. Die Gemeinschaft ist selbstlos tätig.
Einnahmen der Gemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gemeinschaft fremd sind, begünstigt werden.
Zu den Zielen gehören:
a) Die Bildung einer gemeinsamen Liste von Mitgliedern der HLL und WGS für Kommunalwahlen.
b) Kommunalpolitische Tätigkeiten, insbesondere die Aktivierung des Bürgersinnes unter Mitwirkung
uneigennütziger Bürger zum Wohle des Gemeinwesens im Sinne einer lebendigen Demokratie.
§3: Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede/r unbescholtene Haßlocher/in werden, der nicht Mitglied eines Haßlocher
Ortsverbandes einer politischen Partei ist. MitErwerb der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die
Ziele der Satzung an.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich
zusammen aus 1. und 2. Vorsitzenden/in, Kassierer/in und Schriftführer/in. Die Entscheidung über eine
Aufnahme ist endgültig und bedarf keiner Begründung. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Tod
b) schriftliche Austrittserklärung
c) Ausschluss
Über einen Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Ausschluss kann erfolgen,
wenn das Mitglied den Interessen des Vereins und der Satzung vorsätzlich zuwider handelt,
insbesondere die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes bekämpft hat. Die
Entscheidung muss per Einschreiben unverzüglich nach Beschlussfassung mitgeteilt werden. Gegen
diesen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung
die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet endgültig.
§4: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Haßlocher Liste nach besten Kräften zu
unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen des Vorstandes zu befolgen. Die Mitglieder
sind berechtigt, an allen Veranstaltungen der HLL teilzunehmen. Sie haben in der
Mitgliederversammlung volles Stimmrecht, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine
Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig.
§5: Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Vorsitzenden b) einem/einer stellv. Vorsitzenden
c) dem/der Schriftführer/in d) dem/der Kassenführer/in
Den Verein vertreten der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam (Vorstand im Sinne des § 26
BGB). Die Wahlzeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Er bleibt bis zur Neuwahl des nachfolgenden
Vorstandes im Amt. Der Vorstand leitet den Verein und führt dessen Geschäfte. Er ist an die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und hat diese auszuführen, ebenso wie der
Vorsitzende die Beschlüsse des Vorstandes zu verwirklichen hat. Das Vertretungsrecht des
Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§26, Abs. 2 S.2 BGB), dass zu
Rechtsgeschäften von mehr als 2000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.
§7: Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Haßlocher Liste. Die Mitgliederversammlung
wird vom Vorsitzenden mindestens einmal jährlich einberufen. Ort und Zeit der Versammlung
bestimmen der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam. Sie muss innerhalb eines Monats
einberufen werden, wenn 5 Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragen. Die Einladung
erfolgt schriftlich mit Angabe der Tagesordnung.
Zwischen der Einladung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von 2 Wochen liegen.
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 8 Tage vor Versammlungstermin beim Vorstand
schriftlich einzureichen. Der Versammlungstermin wird den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben.
Weiterhin sind Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Wahl des Vorstandes und von 2 Rechnungsprüfern
b) Wahl der Kandidaten für die politischen Gremien
c) Beschlussfassung über Satzung und Satzungsänderungen.
d) Rechnungslegung und Rechnungsprüfung durch die auf 2 Jahre gewählten Rechnungsprüfer
e) Entlastung des Vorstandes
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Versammlungsleiter
und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
1.Wahlen:
Die Wahlen sind geheim, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit ein
anderes Wahlverfahren.
2. Beschlüsse:
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig. Sie beschließt mit
einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Beschlüsse über Satzungs-
änderungen und Auflösung des Vereins bedürfen der 2/3 Mehrheit. Abstimmungen erfolgen offen, es
sei denn, dass mindestens 2/3 der Anwesenden für eine geheime, schriftliche Abstimmung sind.
§8: Vereinsvermögen
Die Bildung von Vereinsvermögen geschieht ausschließlich im Wege von Beiträgen und Spenden.
Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Bei Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen für die bisherigen Projekte der HLL im Rahmen
der Förderung der Haßlocher Jugend verwendet.
Haßloch, den 01.10.2013